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Besondere Wohnform „Haus Waldachblick“

Beschreibung und Infos

Das „Haus Waldachblick“ ist in der kleinen Gemeinde Haiterbach-Oberschwandorf gelegen. Durch die Südhanglage des Hauses hat man einen herrlichen Ausblick über das Waldachtal. Das „Haus Waldachblick“ bietet Platz für bis zu 25 Personen. Die Klienten leben auf insgesamt 3 Wohngruppen zu maximal neun Personen jeweils in Einzelzimmern, welche teilweise mit eigener Dusche, Toilette und eigenem Balkon ausgestattet sind. Unsere Hilfen und Assistenzleistungen richten sich nach den individuellen Bedarfen und Zielen unserer Klienten, wie sie im Rahmen der Hilfeplanung erhoben und vereinbart werden.  Gleichzeitig bieten wir im Rahmen unserer konzeptionellen Überlegungen verbindliche Strukturen und Rahmenbedingungen an: Auf jeder Gruppe arbeiten 2 hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter. Jeder Klient ist einem festen pädagogisch- therapeutischen Mitarbeiter zugeordnet. Es finden sowohl Einzelgespräche, als auch Gruppenangebote statt. Jeder Klient ist für seinen Bereich im Zimmer selbst verantwortlich. Selbstverständlich kann eine bedarfsgerechte Unterstützung (z.B. bei der Zimmerhygiene, beim Wäsche waschen oder auch Erinnerung an Körperhygiene) durch unsere Mitarbeiter erfolgen. Zusätzlich werden verschiedene Gruppendienste (wie Koch-, Putz- und Einkaufsdienste) übernommen. Auch hier ist eine bedarfsorientierte Unterstützung möglich. Frühstück wird zentral in unserem Speisesaal eingenommen und von den Klienten gerichtet. Mittagessen wird ebenfalls zentral im Speisesaal bzw. in der GWW eingenommen. Abendessen wird gemeinsam auf den jeweiligen Gruppen eingenommen und von den Klienten gerichtet.  Eine verbindliche und individuell zugeschnittene Tagesstruktur ist uns sehr wichtig. Ein Großteil der Klienten nimmt an der Tagesstruktur im Haus Waldachblick teil, einige zur Stabilisierung und als Vorbereitung/ Übergang zur WfbM in Nagold. Das hauseigene Tagesprogramm findet wöchentlich wiederkehrend statt. Tagesstruktur Wochenplan

Zielgruppe und Voraussetzungen

Personen ab 18 Jahren mit einer nicht nur vorübergehenden, psychischen Erkrankung. Falls eine zusätzliche Suchterkrankung vorliegt, sollte die Bereitschaft gegeben sein, ein abstinentes, suchtmittelfreies Leben führen zu wollen. Damit jemand aufgenommen werden kann, wird eine Kostenzusage des jeweils zuständigen Landratsamtes benötigt, sofern der Klient aufgrund seiner Einkommensverhältnisse kein Selbstzahler ist. Gerne können wir Sie hierbei auch unterstützen. Ob Aufnahmen von Personen mit einem Pflegegrad möglich sind orientiert sich an den jeweiligen Bedarfen und erforderlichen Leistungen. Die Abklärung erfolgt im persönlichen Kontakt. Personen, die akut aggressiv, gewalttätig oder substituiert sind, können nicht aufgenommen werden.

 

Ansprechpartner:

Anfrage & Aufnahme

Bury Annette
Tel:07456/ 932711

Gruppenmitarbeiter

Bürkle Anne
Tel.07456/ 93270

Cremers Anika
Tel.07456/ 93270

Ender Julia
Tel.07456/ 93270

Müller Gudrun
Tel.07456/ 93270

Nowack Volker
Tel.07456/ 93270

Wiedenlübbert Thomas
Tel.07456/ 93270